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Urheberrecht (nicht nur) für Lehrkräfte

Urheberrecht (nicht nur) für Lehrkräfte


Ich sag´s lieber gleich vorweg: Das hier wird ungemütlich. Ziemlich ungemütlich sogar. Zumindest für diejenigen unter euch, die sich bisher nicht viele Gedanken zum Thema Urheberrecht gemacht haben. 

 

Lehrkräfte und Urheberrecht - das ist immer so ein Thema für sich. Einige wissen tatsächlich gar nicht, dass man nicht nach Belieben Symbole, Cliparts, Fotos o.ä. aus dem Internet oder aus analogen Materialien kopieren und in Arbeitsmaterialien einfügen darf. Andere wissen es und tun es trotzdem. Die wenigsten halten sich an die gesetzlichen Vorgaben... 

 

Ich beschäftige mich hier vor allem mit der Frage, was man beachten muss, wenn man als Lehrkraft Abbildungen, Symbole, Grafiken o.ä. aus dem Internet nutzen möchte. Denn wie ihr wahrscheinlich wisst, gehört es zu meinen Grundprinzipien, schulische Inhalte möglichst anschaulich darzustellen und dafür braucht man nun einmal Bilder...:)

 


In diesem Artikel erfahrt ihr, was es mit dem Urheberrecht auf sich hat, welche Ausnahmeregelungen es für Lehrkräfte gibt und wie ihr möglichst einfach und trotzdem rechtssicher Abbildungen für euren Unterricht nutzen könnt. Die Tipps, die ich für euch habe, sind übrigens nicht nur für Lehrkräfte interessant, sondern für alle diejenigen, die Abbildungen aus dem Internet nutzen - egal, ob beruflich oder privat, kommerziell oder nicht-kommerziell...

 

Ich muss allerdings vorab darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um verlässliche Rechtsauskünfte, sondern nur um meine persönliche Auslegung des Urheberechtes in stark zusammengefasster Form handelt. Den kompletten Gesetzestext findet ihr z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für JustizFür weitere Informationen zum Thema Urheberrecht in der Schule empfehle ich euch das Internet-ABC für Lehrkräfte

Was hat es mit dem Urheberrecht auf sich?


Das Urheberrecht schützt ein Werk, das eine Person geschaffen hat. Das kann z.B. ein Text, ein Foto, ein Musikstück, ein Video, eine Zeichnung o.ä. sein. Das Urheberrecht muss nicht von dem/der Schöpfer/in beantragt oder angemeldet werden, sondern besteht automatisch und besagt sozusagen, dass dieser Person das Werk "gehört". Wenn also jemand anderes das Werk, z.B. ein Foto, auch verwenden möchte, muss er oder sie vorher um Erlaubnis fragen. Ist ja auch irgendwie logisch. Private Materialien von einem Kollegen nehme ich mir ja schließlich auch nicht einfach, ohne vorher zu fragen, auch wenn sie vielleicht offen zugänglich im Lehrerzimmer liegen...

 

Der/die Urheber/in kann dann der anderen Person diese Erlaubnis erteilen, d.h. sogenannte "Nutzungsrechte" einräumen und weitere Nutzungsbedingungen bestimmen. Sie kann also z.B. festlegen, ob die andere Person das Werk bearbeiten und verändern darf, ob und unter welchen Bedingungen sie es weitergeben darf, welche Nutzungsgebühren dafür ggbfs. anfallen usw. Solche Nutzungsverträge werden vor allem im kommerziellen Umfeld geschlossen (z.B. Person A erwirbt die Nutzungsrechte, um ein Foto von Person B auf der eigenen Website veröffentlichen zu dürfen).

 

Das Urheberrecht besteht grundsätzlich immer für alle Werke, die eine "gewisse Schöpfungshöhe" aufweisen. Wann eine solche Schöpfungshöhe erreicht ist, ist natürlich ein bisschen Auslegungssache, hängt aber in keinster Weise davon ab, als wie gelungen man ein Werk selber empfindet. Bei Fotos, Grafiken, Illustrationen kann man die notwendige Schöpfungshöhe i.d.R. voraussetzen. Selbst fotografische Schnappschüsse werden vom Urheberrecht erfasst.

 

Nur in sehr wenigen Fällen besteht kein Urheberrecht. Das trifft z.B. auf die folgenden Werke zu:

  • Gesetzestexte, Verordnungen, amtliche Erlässe usw. 
  • Werke, deren Urheber/innen vor 70 oder mehr Jahren verstorben sind
  • Werke, die von den Urheber/innen explizit zur allgemeinen Nutzung freigestellt worden sind (hierzu später mehr)

Ausnahmeregelungen für die Nutzung im Unterricht


Wer schon mal ein Arbeitsblatt, eine Präsentation o.ä. gestaltet hat, weiß, dass das ohne Abbildungen kaum möglich ist. Das heißt, möglich ist es schon, aber schön ist es nicht. In vielen Fächern setzt man sich über Texte auseinander, setzt Videos oder Musikstücke ein. Wenn man dafür jedes mal vorher eine Erlaubnis einholen müsste, hätte man als Lehrkraft ein Riesenproblem. 

Deshalb räumt das Urheberrecht in §60a "Unterricht und Lehre" eine Reihe von Sonderregelungen für die Nutzung von Werken zu unterrichtlichen Zwecken ein.

 

Hier einige Beispiele, was man als Lehrperson darf:

  • Als Lehrperson darf man bis zu 15% eines Buches für die Klasse kopieren. Für Schulbücher gelten allerdings andere Regelungen. Außerdem dürfen Kopien immer nur in der erforderlichen Anzahl und nicht auf Vorrat erstellt werden. 
  • Ein Zeitungsartikel darf komplett auf Arbeitsblättern verwendet oder auf einer Online Plattform eingestellt werden. Allerdings nur, wenn der Zugang zur Plattform auf die Klasse beschränkt ist. 
  • Grafiken, Fotos oder Zeichnungen aus dem Internet gelten als "Werke geringen Umfanges" und dürfen für den Unterricht genutzt werden. Allerdings nur, wenn sie den Unterricht veranschaulichen und wenn man die Quelle korrekt nennt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass rein dekorative grafische Elemente aus dem Internet nicht in Arbeitsmaterialien verwendet werden dürfen. Wo liegt aber die Grenze zwischen dekorativ und anschaulich?

Diese Regelungen gelten übrigens ausschließlich für den eigenen Unterricht in einer geschlossenen Lerngruppe. Bei klassenübergreifenden Angeboten wird es schon wieder schwieriger...

 

Klingt kompliziert? ist es auch! Ihr seht schon bei diesen wenigen Beispielen, dass der §60a zwar einiges erlaubt, die Nutzung aber nicht gerade einfacher macht, da es wiederum viele Ausnahmeregelungen zu den jeweiligen Ausnahmeregelungen gibt...:) 

Tipps für die EINFACHE Verwendung von Bildern und Grafiken


Wie bereits erwähnt dürfen Fotos oder Grafiken, von Lehrkräften im eigenen Unterricht genutzt werden, ohne dass vorher eine Erlaubnis des/der Urheber/in eingeholt werden muss - immer unter der Voraussetzung, dass die Abbildung zur Veranschaulichung der Inhalte dient und dabei die Quelle der Abbildung deutlich genannt wird. Immerhin etwas!

 

Vieles darf man allerdings trotzdem nicht. Hier ein paar Beispiele, wofür man Abbildungen nicht ohne explizite Erlaubnis nutzen darf:

  • als rein schmückende Elemente in Arbeitsmaterialien
  • für Arbeitsmaterialien, die an andere Lehrkräfte weitergegeben oder auf dem Schulserver für alle zugänglich hinterlegt werden
  • für Arbeitsmaterialien, Präsentationen usw., die bei Konferenzen, Elternabenden oder anderen schulischen Veranstaltungen genutzt werden
  • für schulische Newsletter, Flyer und ähnliche Materialien
  • für die Schul-Homepage
  • für digitale Lernsysteme, wenn der Zugriff auf das jeweilige Material über eine Klasse hinausgeht

Autsch, das tut weh! Mir persönlich ist das alles viel zu kompliziert. Deshalb verwende ich in meinen Materialien möglichst nur eigene Abbildungen (Fotos, Grafiken, Cliparts usw.) oder solche, die von dem/der Urheber/in für die öffentliche Nutzung freigegeben worden sind. Das heißt, man kann sie unter bestimmten Bedingungen nutzen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Und das gilt übrigens nicht nur für die Nutzung zu Bildungszwecken, sondern ganz allgemein. Hier wird es jetzt also auch für die Nicht-Lehrkräfte interessant...

 

Solche Bilder werden im Internet oder auch in anderen Medien explizit gekennzeichnet. Zur Kennzeichnung gibt es verschiedene Konzepte. Eins davon ist von der Organisation "Creative Commons" entwickelt worden und zeichnet sich dadurch aus, dass man die verschiedenen Lizenzen an einfach zu verstehenden Symbolen erkennt. 

Im Internet findet man in großer Zahl Abbildungen (Fotos, Cliparts etc.), die über eine Creative Commons Lizenz (CC) freigegebene sind. Man muss nur wissen, wo und wie man suchen muss. In diesem Artikel erkläre ich euch, was es mit CC auf sich hat und stelle euch meine Lieblings-Plattformen für die Bildersuche vor. Außerdem verrate ich euch, worauf ihr bei der Suche achten müsst, damit ihr nicht aus Versehen die kostenpflichtigen Angebote erwischt...:)


Achtung: Das CC Symbol solltet ihr auf keinen Fall mit dem Copyright-Symbol verwechseln (großes C im Kreis). Das besagt nämlich genau das Gegenteil von CC. Bei Werken mit diesem Zeichen liegen i.d.R. alle Rechte bei dem/r Urheber/in bzw. der Person, die die Nutzungsrechte erworben hat. Das Copyright-Symbol entstammt der amerikanischen Rechtssprechung und hat in Deutschland daher keine juristische Bedeutung. Es wird aber auch bei uns gerne zur Kennzeichnung eingesetzt, da es allgemein bekannt ist (wie auch in dem Eingangs-Sketch). Von Werken mit dem Copyright-Symbol würde ich immer schön die Finger lassen ;-)


Manchmal stößt man bei der Suche nach freien Bildern auch auf den Begriff gemeinfrei. Gemeinfreiheit bedeutet, dass bei einem Werk überhaupt kein Urheberrecht besteht (Im Gegensatz dazu besteht bei CC-lizensierten Werken das Urheberrecht weiterhin und es werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt). Gemeinfrei sind z.B. Werke, deren Urheber/in seit mindestens 70 Jahren verstorben ist, deshalb findet man unter diesem Begriff vorwiegend historische Bilder.

Leider wird der Begriff gemeinfrei im Netz z.T. falsch genutzt und für Werke angegeben, die mit einer bestimmten Nutzungslizenz freigegeben sind. Guckt also genau hin, bevor ihr etwas herunterladet oder kopiert! 

Und wenn man sich nicht an das Urheberrecht hält?


Ich gebe zu: Manchmal ist die Verlockung groß, mal eben schnell ein passendes Bild aus dem Internet in eine Präsentation einzufügen. "Darf ich das überhaupt nutzen? Wie war nochmal die Quelle? Wo habe ich das Bild gefunden? Ach egal, wird schon nicht so schlimm sein. Merkt sowieso keiner..."

 

Joaaa, wahrscheinlich nicht. Aber was kann passieren, wenn es doch jemand merkt? 

 

Wenn Urheberrechte verletzt werden, können die Rechteinhaber/innen dagegen vorgehen. Im Business-Umfeld werden dann vom Anwalt Abmahnungsschreiben verschickt, es muss eine Unterlassungserklärung abgegeben und Kosten- sowie ggbfs. Schadenersatz geleistet werden.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, weil man als Lehrkraft auf einem analogen Arbeitsblatt ein Bild falsch genutzt oder eine Quelle nicht richtig angegeben hat, ist natürlich gering. In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird das Thema Urheberrechtsverletzung allerdings immer brisanter, da Unterrichtsmaterialien vermehrt digital zur Verfügung gestellt und öffentlich und z.T. kommerziell angeboten werden. Da wird es dann schon brenzlig. Und wenn man auf der Schul-Homepage ohne Erlaubnis ein Foto von einem kommerziellen Fotografen verwendet, muss man durchaus mit Konsequenzen rechnen, wenn dieser das herausfindet. Alles schon da gewesen! (Einige Agenturen verwenden dafür übrigens spezielle Suchprogramme, mit denen sie ihre Bilder nachverfolgen). 

Copy & Paste: Kavaliersdelikt oder Bildungsauftrag?


Mir persönlich geht es bei der Beachtung des Urheberrechtes aber nicht nur um die drohenden Konsequenzen, sondern vor allem auch um eine gewisse digitale Etikette. Uns allen ist es wichtig, dass unsere Daten im Internet respektvoll behandelt werden. Und natürlich möchten wir, dass unser Eigentum respektiert wird. Die Tatsache, dass jemand eine selbst erstellte Grafik im Internet veröffentlicht, bedeutet noch lange nicht, dass sich jemand anderes daran bedienen kann. Oder um nochmal auf das Eingangs-Beispiel zurückzukommen: Die Tatsache, dass mein Kollege private Materialien in seinem offenen Fach im Lehrerzimmer aufbewahrt, bedeutet ja noch lange nicht, dass ich diese Materialien benutzen darf. 

 

Zur guten Etikette gehört übrigens auch, die Quelle eines fremden Bildes anzugeben, selbst wenn man das rechtlich nicht unbedingt müsste...

 

Als Lehrkräfte haben wir außerdem den Auftrag, den Schüler/innen den richtigen Umgang mit digitalen Inhalten zu vermitteln. Dabei sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen. Denn was nützt eine Unterrichtseinheit zum Thema Urheberrecht, wenn genau dieses Urheberrecht in sämtlichen Arbeitsmaterialien missachtet wird? Im günstigsten Fall fällt es den Schüler/innen auf und sie setzen sich mit der Lehrkraft darüber auseinander. Im schlechtesten Fall haben sie die Unterrichtseinheit schnell wieder vergessen und lernen am Beispiel der Lehrkraft...

 

Auf der Seite Internet-ABC findet man übrigens u.a. zum Thema Urheberrecht in der Schule viele weitere Informationen für Lehrkräfte, Kinder und Eltern. Außerdem Erklärvideos, Unterrichtseinheiten, Quizze usw. Absolute Empfehlung!

Tipp: Selber Symbole zeichnen!


Ich zeichne die Symbole, die ich für Arbeitsblätter, Präsentationen usw. benötige, meistens selber. Dann muss ich mir um Urheberrecht überhaupt keine Gedanken machen... :)

 

Das ist gar nicht so kompliziert. Man kann entweder auf Papier zeichnen, die Zeichnung fotografieren und digital einbinden (Tipps dazu habe ich in diesem Artikel zusammengestellt). Oder man zeichnet direkt digital auf einem Tablet (Tipps zum Zeichnen auf dem I-Pad findest du hier). Meine Lieblings-Symbole für den Unterricht findest du übrigens hier zum Downloaden. Eine umfangreiche Symbolsammlung zum Thema Unterricht und Schule habe ich als Buch herausgebracht. 


Du glaubst, du kannst nicht zeichnen? Dann ist vielleicht ein Visualisierungs-Workshop eine gute Idee. Du wirst dich wundern, wie schnell man mit einfachen Zeichentechniken Erfolge erzielt, auch wenn man sich als künstlerisch talentfrei empfindet... :)